HERZLICH WILLKOMMEN!
Die nächsten Termine:
23.01.23 - 27.01.23 Zirkusprojekttage
27.01.23 16:00 Uhr und 18:00Uhr Zirkusvorstellungen
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24.04.2022
Sehr geehrte Eltern,
ich hoffe, Sie und Ihre Kinder hatten schöne und erholsame Ostertage.
Das Kultusministerium hat keine überraschenden Neuigkeiten für den Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien erlassen.
Die Testungen werden eingestellt und somit entfallen die Zugangs- und Teilnahmebeschränkungen für nicht getestete Personen.
Die Kohortenpflicht bei Auftreten einer Infektion in der Klasse entfällt ebenfalls. Daher werden wir auch die getrennte Pausenregelung wieder aufheben.
Die Maskenpflicht bleibt aufgehoben. Freiwillig dürfen Masken selbstverständlich weiterhin getragen werden.
Das entsprechende KM-Schreiben finden Sie im Anhang.
Wir werden also einen weiteren Schritt in Richtung Normalität gehen können. Ich hoffe, dass das auch so bleiben kann.
Ihnen allen alles Gute.
Sven Scheid
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01.04.2022
Liebe Eltern,
mit Ablauf des 2. April 2022 werden sowohl die Corona-Verordnung der Landesregierung als auch die Corona-Verordnung Schule, die am 1. April 2022 notverkündet werden, angepasst.
Für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 wird Folgendes gelten:
Maskenpflicht entfällt
Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.
Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort
Schülerinnen und Schüler sind weiterhin zweimal pro Woche und die Beschäftigten an jedem Präsenztag zu testen. Weiterhin von der Testpflicht ausgenommen sind quarantänebefreite Personen, denen zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten werden.
Umgang mit Coronainfektionen in der Klasse oder Lerngruppe
Bei einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.
Aufgrund der nach wie vor angespannten Infektionslage ist es dennoch wichtig, weiterhin umsichtig vorzugehen, verbunden mit der Bitte aus der Maskenpflicht ein freiwilliges Maskentragen zu machen.
Ihnen allen ein schönes Wochenende!
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Elternvorträge Gewaltprävention "Pieps und Schnurr" 12.01.2022
18:00 Uhr: Klassen 1 und 2: Dieser Vortrag findet in Präsenz (3G) und online statt.
19:00 Uhr: Klasse 3: Dieser Vortrag findet ausschließlich online statt.
ZUR VIDEOKONFERENZ:
Klicken Sie auf folgenden Link. Bei den meisten Endgeräten müssen Sie keine App herunterladen. Am Besten, vor allem bei Apple-Geräten, funktioniert das System über Google Chrome. (Button "Im Web öffnen) .
Bestätigen Sie den Zugriff auf Kamera und Mikrofon, schalten diese jedoch bitte vor dem Zutritt aus.
Geben Sie ihren Namen ein und fragen Sie den Beitritt an. (Button "Beitritt anfragen"). Danach warten Sie bitte bis die Freigabe erfolgt. Es werden nur bekannte Namen eingelassen.
LINK zur Videokonferenz
https://jitsi.mz-mittelbaden.de/piepsundschnurr2022GSW
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08.01.2022 17:35Uhr
Wir starten am Montag, den 10. Januar 2022!
Alle Klassen starten am Montag mit Präsenzunterricht nach Stundenplan!
In der ersten Woche nach den Ferien werden alle Kinder dreimal getestet:
Am Montag und Donnerstag per PCR Pool Test und am Mittwoch per Schnelltest.
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19.12.21 17:51Uhr
Quarantäneregeln bzgl. Omikron-Variante
Liebe Eltern,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Gesundheitsämter dazu übergegangen sind, bei Auftreten der Omikron Variante die ganze Klasse und die Lehrer für 14 Tage in Quarantäne zu schicken, unabhängig davon, ob man geimpft, genesen oder geboostert ist. Nach unserem Kenntnisstand ist im Bereich des Landkreises Rastatt bislang allerdings lediglich ein Omikron-Fall erkannt.
Dennoch möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, auch noch kurzfristig eine Beurlaubung Ihres Kindes zu beantragen. Nutzen Sie dazu ggf. die Emailadresse:
poststelle@04164768.schule.bwl.de
Liebe Eltern, ich hoffe und wünsche uns allen, dass wir die verbleibenden Schultage gesund durchstehen und gut in die Weihnachtspause starten können.
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/CoronaVO-Absonderung_Uebersicht.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Sven Scheid
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15.10.21
Maskenpflicht im Klassenzimmer entfällt
unter bestimmten Bedingungen
Liebe Eltern,
ab dem kommenden Montag wird eine neue Corona-Verordnung Schule gelten.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Maskenpflicht.
Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen gilt, außer in der s.g. „Alarmstufe“ oder nach Auftreten einer Infektion in der Klasse, grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr im Klassenzimmer. Auf Begegnungsflächen im Gebäude bleibt die Pflicht zum Tragen einer Maske bestehen.
Für Lehrkräfte und andere am Unterricht mitwirkenden Personen gilt die Maskenpflicht nicht, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Für sonstige Personen gilt eine generelle Maskenpflicht, auch in den Klassenzimmern.
Selbstverständlich dürfen auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken in den Klassenzimmern getragen werden.
Eine weitere Änderung betrifft das Singen im Unterricht:
Für das Singen im Unterricht gibt es künftig zwei Möglichkeiten:
• ohne Maske, aber mit Mindestabstand von 2 Metern
• mit Maske, wenn der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Dann aber mit größtmöglichem Abstand.
Bleiben Sie weiterhin gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Scheid
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30.09.21/05.10.21 (Ergänzung Abschnitt: Angebot zur PCR Einzeltestung)
Ab Montag, den 04.10. Poolie-PCR Testung
Die unter der Trägerschaft der Gemeinde Durmersheim stehenden Schulen werden ab Montag auf die Poolie-PCR Tests umsteigen. In Freiburg wird das PCR-Pool-Screening schon länger erfolgreich angewandt.
Es handelt sich um s.g. „Lollie“-Tests.
Bei der Lolli-Methode lutschen Kinder für 30 Sekunden an einem trockenen medizinischen Wattetupfer („Lolli“). Die eingesetzten Wattetupfer sind ein medizinisch getestetes und zertifiziertes Produkt und somit unbedenklich. Alle Proben einer Gruppe/Schulklasse werden anschließend in einem Sammelröhrchen, das wir „Pool“ nennen, gesammelt. Die Pool-Probe wird dann mittels qPCR auf SARS-CoV-2 im Labor untersucht. Das Ergebnis erhält die Schule dann als verschlüsselte E-Mail.
Bei positivem Pool-Test müssen alle Kinder einzeln nachgetestet werden um herauszufinden, welches und wie viele Kinder der Gruppe infiziert sind. Bis dahin dürfen die Kinder dieser Gruppe die Einrichtung nicht mehr besuchen. Sie erhalten nur im Positivfall, in der Regel taggleich, eine E-mail mit Lesebestätigung bzw. werden telefonisch kontaktiert.
Die Kinder (Eltern) bzw. Lehrkräfte werden dann gebeten, umgehend Kontakt zu ihrem jeweiligen Haus-/ Kinderarzt, einer Corona-Schwerpunktpraxis oder einer der weiteren PCR-Testmöglichkeiten aufzunehmen und dort umgehend eine Einzeltestung durchführen zu lassen.
Angebot zur PCR Einzeltestung:
Der PCR Einzeltest kann auch in den Räumen der Schule durchgeführt werden. Selbstverständlich unter besonderen Hygienemaßnahmen, die den Eltern der betroffenen Klasse dann mit der Mitteilung über den Positivfall mitgeteilt werden.
Besonderheit: Wir werden in der Schule diese PCR Einzeltestung ebenfalls mit einem „Lollie Test“ durchführen. Mit diesem Angebot haben wir wohl die „kinderfreundlichste Variante der PCR Einzeltestung“. Zudem können wir somit garantieren, dass bereits am Nachmittag des Folgetages nachdem der Pool-Test positiv war für alle Kinder das Ergebnis der Einzeltestung vorliegt. Somit wird für die betroffene Klasse in der Regel NUR diesen einen Tag nach der positiven Pool-Testung kein Präsenzunterricht stattfinden.
Über konkrete Quarantänemaßnahmen bei positivem Pooltestergebnis sowie PCR-Einzeltestergebnis entscheidet das Gesundheitsamt nach individueller Beurteilung des Falles.
Die PCR-Methode ist im Vergleich zur Antigentestung (sog. Schnelltest) empfindlicher (sensitiver) und genauer (spezifischer).
Durch diese Methode kann eine SARS-CoV-2-Infektion bereits erkannt werden, bevor die infizierte Person für andere Personen ansteckend ist.
D.h. es werden direkt alle Infizierten einer Gruppe entdeckt.
Eine geringere Anzahl falscher Testergebnisse im Vergleich zu Antigentests führen zu weniger Störungen des Schulalltags sowie weniger Ausfallzeiten durch falsch-positive Antigenschnelltests im Arbeitsumfeld.
Die Testungen können somit helfen, die aktuelle Infektionsgefahr in Schulen zu ermitteln, unentdeckte Infektionsanhäufungen zu identifizieren und weitere Infektionen durch gezielte Hygiene- und Isolationsmaßnahmen zu unterbinden.
Infektionsketten werden somit praktisch ausgeschlossen.
Zudem sind die „Lollie-Tests“ hygienischer, angenehmer für die Kinder und sparen uns eine Menge Zeit, die wir für Unterricht nutzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Scheid
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12. September 2021
Für alle Elternabende gilt: Bitte bringen Sie einen 3G Nachweis mit
Eltern, die an einer Klassenpflegschafts- oder Elternbeiratssitzung teilnehmen möchten, müssen einen 3G- Nachweis erbringen.
Laut Auskunft von Herrn Dr. Reip (KM) gilt § 10 (4) der Corona-VO „Ausgenommen von der Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises sind Teilnehmende an Gremiensitzungen von juristischen Personen, Gesellschaften und vergleichbaren Vereinigungen“ nicht für schulische Gremien. Eltern, die an einer Klassenpflegschafts- oder Elternbeiratssitzung teilnehmen möchten, müssen einen 3G- Nachweis erbringen.
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Neue Regelungen für das Schuljahr 2021-2022
12. September 2021
Das Kultusministerium hat die Schulen im Land über die neuen Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie im Schuljahr 2021-2022 informiert.
„Auch das kommende Schuljahr wird leider kein Schuljahr unter vollkommen normalen Bedingungen. Wir kämpfen aber dafür, dauerhaft Präsenzunterricht anzubieten und damit den Schülerinnen und Schülern mehr Normalität als im vergangenen Schuljahr zu bieten“, stimmt Kultusministerin Theresa Schopper die Schulen auf das kommende Schuljahr ein und ergänzt: „Schule ist auch ein wichtiger Lebens- und Sozialraum für die Kinder und Jugendlichen. Wir wollen ihnen im kommenden Schuljahr wieder mehr Freude und Leichtigkeit ermöglichen.“
Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie
Präsenzpflicht gilt im kommenden Schuljahr wieder
Im kommenden Schuljahr gilt für die Schülerinnen und Schüler wieder die Präsenzpflicht an den Schulen. Ausnahmen gibt es für diejenigen, die bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben oder die mit Menschen zusammenleben, die ebenfalls ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Dies muss mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden. Die Schülerinnen und Schüler erfüllen die Schulpflicht dann im Fernunterricht.
Tests, Masken, Impfungen und Luftfilter für sicheren Präsenzunterricht
Um dauerhaft Präsenzunterricht anbieten zu können, hat das Kultusministerium verschiedene Sicherheitszäune eingerichtet. So gilt in den Schulen inzidenzunabhängig die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Bis zu den Herbstferien werden die regelmäßigen Testungen an den Schulen außerdem weitergeführt.
Grundschule Würmersheim konkret: Wir testen dreimal pro Woche: Montag, Mittwoch und Freitag.
Für eingeschränkt belüftbare Räume und für Räume, die von Schülerinnen und Schülern der Klassen 1-6 genutzt werden, hat das Land zudem ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem mobile Luftfilter gefördert werden können. Entsprechende Anträge sind gestellt.
Grundschule Würmersheim konkret: Unsere normalen Klassenzimmer sind alle sehr gut zu belüften. Alle Räume sind mit CO2-Meldern ausgestattet, die das Lüftungsintervall vorgeben. Wir lüften spätestens alle 20 Minuten.
Zumal im Unterschied zum vorherigen Schuljahr das beste Werkzeug in der Pandemiebekämpfung nun zur Verfügung stehe. Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher konnten sich bereits seit Februar, seit dem Vorziehen bei der Impfpriorisierung impfen lassen.
Grundschule Würmersheim konkret: Alle Lehrerinnen sind vollständig geimpft.
Für Schulen angepasste Quarantäneregelungen
Im kommenden Schuljahr gibt es angepasste Regelungen für die Absonderung bei Schülerinnen und Schülern sowie Kitakindern. Sollte in einer Klasse oder einer Gruppe ein positiver Corona-Fall auftreten, dann müssen sich die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse für die Dauer von fünf Schultagen täglich testen. Der positiv getestete Schüler bzw. die positiv getestete Schülerin muss natürlich entsprechend der Corona Verordnung Absonderung in Quarantäne. Alle Kinder und Jugendlichen der betroffenen Gruppe dürfen dann für fünf Schultage nur in der jeweiligen Klasse bzw. Gruppe unterrichtet werden. Zudem gilt, dass das Gesundheitsamt bei einem Ausbruchsgeschehen einschreiten kann: Wenn 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Klassenverband innerhalb von zehn Tagen positiv getestet werden und das Infektionsgeschehen sehr dynamisch ist, eruiert das Gesundheitsamt, welche Schülerinnen und Schüler bzw. ob die ganze Klasse in Quarantäne muss.
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Wir wünschen allen schöne Sommerferien
und
freuen uns auf ein Wiedersehen am am 1.Schultag.
1.Schultag Klassen 2-4: 13.09.21 8:35 - 12:10 Uhr
Elternabend zukünftige Erstklässler: 16.09.21 19:00Uhr
Einschulungsfeier: 18.09.21 10:30Uhr (bitte nur mit Voranmeldung)
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Weitere Informationen finden Sie:
-- Informationen des Kultusministeriums
-- Robert-Koch Institut: Risikogebiete
-- Hygiene beim Husten und Niesen
-- Händewaschen