HERZLICH WILLKOMMEN!
Stand 14.01.2021 12:10 Uhr
Schulen bleiben weiter geschlossen
Liebe Eltern,
wie Sie sicher bereits den Medien entnehmen konnten, bleiben die Schulen „vorerst“ geschlossen.
Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule soll während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das „Lernen mit Materialien“ treten, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann. Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten.
Grundlegend bleiben wir bei unserer Struktur:
- Material per Papier: Ausgabe Montag, Abgabe Freitag
- Material per padlet digital: Den Link erhalten Sie vom Klassenlehrer.
- Kontakt: per Video zur Unterrichtszeit, per Mail, per Telefon, per Kommentarfunktion auf Padlet
Eine kleine Ergänzung haben wir vorgenommen:
Die Klassenlehrer bieten täglich einen gemeinsamen Tagesbeginn (etwa 15min) per Videokonferenz an. Dabei ist es von Vorteil, wenn die Kinder zunächst beim „Betreten“ des Raumes die Kamera auslassen. Zudem ist es hilfreich, wenn der Name eingetragen wird. (Unter den 3 Punkten rechts unten am Bildschirm unter „Einstellungen“- „Profil“)
Wünschenswert ist, dass möglichst viele Kinder am Tagesbeginn teilnehmen.
Klassenstufe 4: Beginn 8:00 Uhr
Klassenstufe 3: Beginn 8:20 Uhr
Klassenstufe 2: Beginn 8:40 Uhr
Klassenstufe 1: Beginn 9:00 Uhr
Notbetreuung:
Kinder, die seit dem 11.01. schon in der Notbetreuung angemeldet sind, müssen nicht
erneut angemeldet werden. Sollten sich Änderungen ergeben, teilen Sie uns dies bitte
umgehend mit.
Für Neuanmeldungen in der Notbetreuung gelten folgende Regelungen:
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine ,,Notbetreuung" eingerichtet. Die Maßnahme der Schulschließung, mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, kann nur dann wirksam werden, wenn die „Notbetreuung“ ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass
· die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und
· sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.
Sollten Sie dennoch dringenden Bedarf an der Notbetreuung zur üblichen Schulzeit haben und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, teilen Sie uns dies bitte unter folgender Email-Adresse mit Angabe der Tage und Zeiten (nur im Rahmen der maximalen Stundenplanzeit) mit:
poststelle@gs-wuermersheim.ra.schule.bwl.de
Notbetreuung im Hort:
Notbetreuung muss direkt beim Hort beantragt werden.
Sie erreichen den Hort telefonisch unter 07245/8603669
Die Abstands- und Hygieneregeln gelten auch während der Notbetreuung, ebenso dürfen Kinder mit Erkältungssymptomen (Fieber, trockener Husten, Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns), bzw. wenn Kontakt zu einer Covid-19 erkrankten Person bestand, nicht an der Notbetreuung teilnehmen.
Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, richtet sich nach den allgemeinen Vorgaben, d.h. die Verpflichtung besteht z.B. nicht an den Grundschulen. Dennoch bitte ich Sie ihr Kind anzuhalten, möglichst eine Maske zu tragen.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund.
Sven Scheid
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Adventsbasteln 2020
Dieses Jahr ist vieles anders. Unser Adventsbasteln lassen wir uns trotzdem nicht entgehen. Heute haben alle fleißig gebastelt.
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Nach den Herbstferien die Gesundheitsbestätigung nicht vergessen: Unterricht findet laut Stundenplan statt.
Bitte geben Sie Ihrem Kind am ersten Tag nach den Herbstferien die Gesundheitsbescheinigung mit in die Schule. Nach Aussage von Herrn Föll vom Kultusministerium gibt es dieses Mal „keine Kulanz“, wenn diese fehlt. Die Kinder haben die Bescheinigung vor den Ferien von den Klassenlehrer/innen bekommen.
https://km-bw.de/Coronavirus (weit unten finden Sie bei Bedarf den Download der Gesundheitserklärung)
Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen
Die erste Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule – CoronaVO Schule) vom 15. Oktober 2020 wird notverkündet. Sie tritt am 16. Oktober 2020 in Kraft.
Die aktuell gültige Fassung finden Sie hier.
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Weitere Informationen finden Sie unter:
https://gswuermersheim.padlet.org/admin/info4hardt
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Schuljahresbeginn Willkommensbrief
Was sind eigentlich Pandemiebedingungen?
Formular „Gesundheitsbestätigung“ vom Kultusministerium aktualisiert
Die Kinder bekommen am ersten Schultag das aktualisierte Formular „Gesundheitsbestätigung“ und müssen dieses bitte unterschrieben am zweiten Schultag in der Schule abgeben.
Das Formular wurde im September 2020 aktualisiert. Es wurde noch um die Erklärung ergänzt, dass die Schülerinnen und Schüler innerhalb der letzten vierzehn Tage nicht aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind.
Allgemeines zu den Einreisebestimmungen
Wer aus einem anderen Staat nach Baden-Württemberg einreist, muss die Regelungen der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) in der jeweils geltenden Fassung beachten.
Besondere Bestimmungen gelten nach dieser Verordnung für Personen, die aus einem ,,Risikogebiet“ einreisen. Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche ein erhöhtes Risiko für eine lnfektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) besteht. Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert Koch-lnstitut auf seiner lnternetseite
https://www.rki.de/DE/ContenUlnfAZ/N/Neuartiges Coronavirus/Risikogebiete neu.html
veröffentlicht.
Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unvezüglich nach der Einreise testen zu lassen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen Bußgelder nach dem lnfektionsschutzgesetz drohen.
Die Schule hat im Regelfall keine Kenntnis davon, in welchen Regionen sich die Schülerinnen und Schüler während der Urlaubszeit aufgehalten haben und hat auch keine entsprechende Pflicht nachzuforschen. Die aufgeführten rechtlichen Vorgaben zu befolgen liegt vielmehr in der Verantwortung der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler. Durch die Erklärung in den aktualisierten Formular, dass keine Quarantänepflicht besteht, die einem Schulbesuch entgegensteht, soll das Thema bewusst gemacht werden.
Wir wünschen allen schöne Sommerferien
und
freuen uns auf ein Wiedersehen am am 1.Schultag.
1.Schultag Klassen 2-4: 14.09.20 8:35 - 12:10 Uhr
Elternabend zukünftige Erstklässler: 17.09.20 19:00Uhr
Einschulungsfeier: 19.09.20 10:30Uhr (bitte nur mit Voranmeldung)
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8.7.20 "Lernbrücken"
Das Kultusministerium hat für die letzten beiden Sommerferienwochen s.g. Lernbrücken angekündigt. Das Programm richtet sich schwerpunktmäßig an Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Schulschließungen seit Mitte März 2020 schwerer als andere erreicht werden konnten.
Maßgeblich für eine Teilnahme am Förderprogramm ist die fachliche Einschätzung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte.
Hierfür werden sich die Klassen-bzw. Fachlehrer ggf. bei Ihnen melden.
Die Lernbrücken werden laut Aussage des Staatlichen Schulamtes Rastatt zentral angelegt. Es ist davon auszugehen, dass die Kurse an größeren Schulen stattfinden.
Konzept Lernbrücken des Kultusministeriums
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19.06.2020 "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen" ab dem 29.Juni 2020
Liebe Eltern,
wir freuen uns sehr, dass wir voraussichtlich ab dem 29. Juni in den „Regelbetrieb unter Pandemiebestimmungen“ zurückkehren.
Die Hygieneregeln gelten nach wie vor, mit Ausnahme der Abstandsregel. Für die Kinder in der Grundschule zueinander und zu Erwachsenen wurde das Abstandsgebot aufgehoben.
Für den „Regelbetrieb“ gibt es Vorgaben, die einzuhalten sind:
- Kein Unterricht in den Fächern Sport und Musik
- Unterrichtet werden primär die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Die Schulen können dabei eigene inhaltliche Schwerpunkte setzen. Wir in Würmersheim können aktuell auch weitere Fächer anbieten.
- Auf eine konstante Klassenzusammensetzung ist zu achten. Pausen müssen getrennt stattfinden. Die Kinder sollen sich bitte vor und nach dem Unterricht nicht auf dem Schulgelände aufhalten und zügig nach Hause gehen.
- Bis zum Schuljahresende finden keine schriftlichen Leistungsfeststellungen mehr statt.
- „Gesunde Kinder“
Wesentlich ist, dass ausschließlich gesunde Kinder ohne Symptome von COVID-19 in die Schule kommen. Ebenso gilt weiterhin, dass Kinder, die am Präsenzunterricht teilnehmen, in den letzten 14 Tagen nicht in Kontakt zu einer infizierten Person gestanden haben dürfen.
Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.
Daher müssen alle Schüler und Lehrer eine schriftliche Gesundheitsbestätigung abgeben. Diese wurde vom Kultusministerium entworfen und muss bis spätestens 29.6.20 bei uns abgegeben werden.
- Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos mitteilen.
Wir freuen uns, dass wir einen fast normalen Stundenplan anbieten können. Es gelten unsere normalen Unterrichtszeiten. Die genauen Anfangs- und Endzeiten erhalten Sie von den Klassenlehrern.
Klassen, die zur 2. Stunde beginnen, können bereits ab 8:15 Uhr in das Klassenzimmer, sodass sich die gemeinsame Ankunft etwas entzerrt.
Leider dürfen dieses Schuljahr keine AGs und aktuell auch keine außerschulischen Veranstaltungen stattfinden. Auch dürfen derzeit noch keine „Experten“ in die Schule geladen werden. Wir bedauern das sehr und sind bemüht vor allem unseren Viertklässlern einen im Rahmen des Möglichen würdigen Abschied zu ermöglichen.
Vielen Dank all unseren AG-Leitern für den Einsatz in diesem Schuljahr!
Leider können wir auch unsere Bibliothek noch nicht öffnen. Auch hier danken wir den fleißigen Helferinnen bei der Ausleihe und hoffen bald wieder auf Sie zurückgreifen zu können. Vielen Dank!
Herzliche Grüße
Sven Scheid
Auch die Hortbetreuung wird wieder starten. Beachten Sie dafür bitte die Hinweise auf der Homepage der Gemeinde Durmersheim. www.durmersheim.de
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24.04.2020
Erweiterung der Notbetreuung
Liebe Eltern,
aufgrund der Neuregelung der Corona-Verordnung gelten ab dem 27.04.2020 die im Ministerbrief vom 20.04.2020 beschriebenen Erweiterungen der Notbetreuung.
Neu ist, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten. Dafür müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Die Betreuung ist nach wie vor eine Notbetreuung. Wir bitten eindringlich darum, diese auch nur im Notfall in Anspruch zu nehmen.
Weitere Infos/Bedingungen und das Anmeldeformular finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Scheid
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Fragen und Antworten zur Schulschließung
Schreiben von Ministerin Dr. Eisenmann vom 28.04.2020
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Bewegung zu Hause
Haltet euch fit mit:
oder
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Weitere Informationen finden Sie:
-- Informationen des Kultusministeriums
-- Robert-Koch Institut: Risikogebiete
-- Hygiene beim Husten und Niesen
-- Händewaschen